Ihre Ansprechpartner:innen
Psychologische Psychotherapeutin (VT)
Manja Elle
Mobil: 0157 87069808
manja.elle(at)bdo-ev.de

Geboren 1987 in Hoyerswerda, Sachsen. Nierenerkrankung bekannt seit 1990. 2004-2015 Dialysepatientin. August 2015 nierentransplantiert, postmortale Spende nach 11,5 Jahren Wartezeit.
2006 Abitur und Beginn des Studiums der Psychologie an der Freien Universität Berlin. Abschluss des Studiums mit dem akademischen Grad Diplom Psychologin 2012. Mai 2018 Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Interesse an psychologischen und psychosozialen Aspekten bei Patientinnen und Patienten mit Nierenerkrankungen vor, während und nach Transplantation sowie Prävention und Unterstützung.
Seit 2014 Mitglied der Arbeitsgruppe: Aufklärung Organspende, Medizinstudierender der Charité Berlin. Mitglied im Bundesverband der Organtransplantierten seit 2015.
Themen:
- Unterstützung im Umgang mit Ängsten (z.B. Ängste und Hoffnungslosigkeit auf der Warteliste, Ängste vor Operationen, Schuldgefühle gegenüber Spendern usw.)
- Krisenintervention bei schwierigen Lebenssituationen
- Informationen über Psychotherapie und Vermittlung von entsprechenden Adressen
Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ein Leitfaden für Hilfesuchende – dankenswerterweise zusammengestellt von der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen auf Wunsch des BDO
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen und der meisten privaten Krankenversicherungen. Patienten können einen Psychotherapeuten direkt konsultieren. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung. Von der Kassenärztlichen Versorgung getragen werden die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie und systemische Therapie.
Erste Gespräche
Der Patient sollte gleich zum ersten Gespräch seinen Versichertenausweis mitbringen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich die Kosten für die ersten fünf Gesprächstermine je 50 Minuten auch ohne Antrag, bei der analytischen Psychotherapie die Kosten für die ersten acht Sitzungen. Während dieser ersten Probesitzungen (“probatorischen Sitzungen”) können sich Patient und Psychotherapeut kennen lernen. Der Patient sollte überprüfen, ob er vertrauensvoll mit dem Psychotherapeuten sprechen kann. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut ist eine wichtige Basis für den Behandlungserfolg. Bei dieser Entscheidung sollte der Patient durchaus auf sein Gefühl achten. Wenn er sich noch unsicher ist, sollte er darüber zunächst mit dem Psychotherapeuten sprechen. Er kann aber auch noch einen anderen Psychotherapeuten konsultieren.
Der Psychotherapeut wird mit dem Patienten in den ersten Sitzungen besprechen, welche Art der Behandlung er durchführen wird und welche Untersuchungen dafür notwendig sind. Bereits hier ist es sinnvoll, weitere Fragen zu klären:
– Wie sehen die einzelnen Behandlungsstunden (“Sitzungen”) aus?
– Wie lange dauert die Behandlung?
– Welche Erfahrungen hat der Psychotherapeut in der Behandlung der vorliegenden
psychischen Störung?
– Wie erfolgreich kann die Behandlung sein?
Antrag und Beginn der Behandlung
Ab der sechsten bzw. neunten Sitzung wird die Psychotherapie zur antragspflichtigen Leistung. Das heißt: Bis dahin muss der Patient einen Antrag bei seiner Krankenkasse eingereicht und genehmigt bekommen haben. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen erhält er von seinem Psychotherapeuten.
Qualität gesichert
“Psychotherapeut” darf sich nur derjenige nennen, der eine gesetzlich festgelegte und anspruchsvolle Aus- bzw. Weiterbildung absolviert hat. Als Psychotherapeut dürfen sich “Psychologische Psychotherapeuten” und “Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten” sowie Ärzte mit einer psychotherapeutischen Weiterbildung bezeichnen.
Die Psychotherapeutenkammer NRW hat zu diesem Thema auch eine Broschüre herausgegeben:
„Wege zur Psychotherapie“
Herausgeber: Psychotherapeutenkammer NRW, 7. Auflage, Juni 2022, 16 Seiten
Eine umfangreichere Broschüre mit gleichem Titel gibt die Bundespsychotherapeutenkammer heraus:
„Wege zur Psychotherapie“
Herausgeber: Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK)
- Auflage, August 2021, 84 Seiten
Die Broschüre steht auch auf Englisch und Türkisch zur Verfügung:
https://www.bptk.de/patientinnen/einfuehrung/?cookie-state-change=1660657581549
Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlicht Informationen zu diesem Thema:
Wege zur Psychotherapie: Wo gibt es Hilfe?
Bei seelischen Problemen oder Erkrankungen wissen viele Menschen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Außerdem ist oft die Hemmschwelle hoch, über psychische Erkrankungen zu sprechen. Unsere Information soll helfen, sich im Begriffsdschungel des Gesundheitssystems zurechtzufinden. Sie zeigt unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten, erklärt, wer wann der richtige Ansprechpartner ist, und beantwortet praktische Fragen, die sich vielleicht stellen, wenn eine Psychotherapie sinnvoll erscheint.
Herausgeber:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Aktualisiert am 16. Juni 2021 / Nächste geplante Aktualisierung: 2024
Kostenerstattung
Für Patienten, die lange auf einen Psychotherapieplatz warten müssen bietet das Sozialgesetzbuch V (SGB V) eine Möglichkeit eher psychotherapeutischen Hilfe in Anspruch nehmen zu können:
„Das SGB V verpflichtet die gesetzliche Krankenversicherung dazu, ihren Mitgliedern rechtzeitig jede notwendige Behandlung zu garantieren. ‚Ist sie dazu nicht in der Lage, muss sie die Kosten übernehmen, die dem Patienten entstehen, wenn er selbst tätig wird‘, sagt Konitzer. Mit anderen Worten: Patienten können auch einen approbierten Psychotherapeuten aufsuchen, der keine Kassenzulassung, aber einen freien Behandlungsplatz hat. Der Therapeut rechnet in diesem Fall auf Privatrechnung ab.
Um sicherzugehen, haben Sie jedoch einige bürokratische Hürden zu überwinden: Vorab sollten Sie mit der Kasse klären, ob sie die Kosten nachträglich erstattet. In einem formlosen Antrag sollte ein Hausarzt oder Psychotherapeut bestätigen, dass eine Behandlung notwendig ist. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie innerhalb eines „zumutbaren Zeitraums“ keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden konnten. Als Regel gelten drei Monate. Für diese Zeit müssen Sie genau protokollieren, wann Sie mit welchen Therapeuten Kontakt aufgenommen haben.“
Aus: Apotheken Umschau 15. April 2012 B, S. 15