mRNA-Impfstoff statt AstraZeneca-Impfstoff für Organtransplantierte

Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
Organtransplantierte zählen aufgrund der ein Leben lang notwendigen Immunsuppression auch während der Coronavirus-Pandemie zu den Risikopatient*Innen. Zusätzlich haben viele von Ihnen weitere Nebendiagnosen wie z.B. Diabetes.
Darüber hinaus weisen Sie eine weitere Besonderheit auf: Sie können nur weiterleben, weil jemand bereit war nach seinem Tod Organe zu spenden.
Als Vertreter des Bundesverbandes der Organtransplantierten e.V. (BDO) in Münster (Regionalgruppe Münsterland) bitten wir Sie gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden Herrn Peter Fricke dringend darum sich dafür einzusetzen, dass Organtransplantierte und andere PatientInnen, die regelmäßig Immunsuppressiva einnehmen müssen, die Möglichkeit für Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff anstelle des von AstraZeneca erhalten.
Unser Anliegen begründen wir wie folgt:

1. Zusätzlich reduzierter Impfschutz aufgrund der Immunsuppression
Die EMA hat in ihrem Zulassungsverfahren des Impfstoffes von AstraZeneca zwei von vier eingereichten Studien akzeptiert und dabei eine Wirksamkeit des Impfstoffes von 59,5 % festgestellt.
Nach unserem Kenntnisstand sind bei den Zulassungsstudien keine Organtransplantierten eingeschlossen gewesen. Daher gibt es bisher keine gesicherten Erkenntnisse über die Wirksamkeit unter Immunsuppression.
Aufgrund von Erfahrungen mit Impfungen gegen andere Infektionserkrankungen muss davon ausgegangen werden, dass unter Immunsuppression dieser Grad der Wirksamkeit bei Organtransplantierten nicht erreicht wird. Das führt dazu, dass bei einer Impfung mit der üblichen Dosis der Impfschutz kürzer als bei der Normalbevölkerung besteht und die Dosis des Impfstoffes erhöht werden muss.

Eine höhere Dosierung ist bisher weder in den Impfempfehlungen der STIKO noch in der Impfverordnung vorgesehen. Zudem wäre dies auch nicht durch die Zulassung der EMA gedeckt. Da auch eine dritte Impfung bisher nicht vorgesehen ist, würde der Impfschutz für Immunsupprimierte noch geringer ausfallen, was ein höheres Infektionsrisiko sowohl für Transplantierte als auch für alle ihre Kontaktpersonen darstellt.
Dies käme einer Benachteiligung gegenüber anderen gleich, da zum einen weniger gut informierte Transplantierte sich in Sicherheit wiegen würden und daher weniger auf den Eigenschutz achten könnten. Zum anderen wären die besser informierten Transplantierten gezwungen, sich aus Eigenschutzgründen weiterhin zu isolieren. Damit wäre das Ziel der Impfungen für diese Betroffenengruppe verfehlt.

2. Geringere Wirksamkeit bei Virus-Mutationen
Nach ersten Studien zur Wirksamkeit des AstraZeneca-Impfstoffs bei Virus-Mutationen wurde eine erheblich reduzierte Wirksamkeit bei der südafrikanischen Mutation festgestellt worden: etwa 10 % bei leichter bis mittelschwerer Erkrankung. Zur Wirksamkeit bei schweren COVID-19-Erkrankung mit der südafrikanischen Mutante fehlen bisher die Daten.
In Deutschland – wie auch in Nordrhein-Westfalen – sind laut Robert-Koch-Institut bislang zahlreiche Fälle von Virusmutationen (britische, südafrikanische, brasilianische Variante) mit stark steigender Tendenz nachgewiesen worden. Diese Mutationen gelten als deutlich infektiöser. Aufgrund der lebenslangen notwendigen Immunsuppressionen ist das Immunsystem der Transplantierten anfälliger für Infektionen als die sogenannte Normalbevölkerung.
Die Weiterentwicklung und damit auch die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes, der auch gegen die Virusmutationen effektiver ist, soll doppelt so lange dauern, wie dies bei den mRNA-Impfstoffen der Fall sein soll.

3. Maximal möglicher Impfschutz wird deutlich später erreicht
Der vollständige Impfschutz wird bei den mRNA-Impfstoffen von BionTech/Pfizer und Moderna 5 bzw. 6 Wochen nach der ersten Impfung erreicht.
Da die zweite Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff erst nach 9 – 12 Wochen erfolgen kann, wird der maximal mögliche Impfschutz mit diesem Impfstoff deutlich später erreicht.
Das würde ein unnötig längeres Infektionsrisiko für Organtransplantierte darstellen.

4. Spenderorgane sind ein rares Gut und bedürfen des bestmöglichen Schutzes
Wie in den vorangegangenen Punkten dargestellt würde die Impfung von Organtransplantierten mit dem Impfstoff von AstraZeneca für diese keinen guten Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung bedeuten.
Transplantierte bemühen sich in aller Regel um einen sorgsamen Umgang mit dem Geschenk der Organspende und ihrer Gesundheit. Das gebietet ihnen allein schon die Achtung gegenüber der selbstlosen Entscheidung der Organspender bzw. ihrer Angehörigen.

Aus dem gleichen Grund sollte Organtransplantierten der bestmögliche Impfschutz zuteilwerden.
Aus den vorgenannten Gründen bitten wir darum, dass Sie im Rahmen der Möglichkeiten, die die Impfverordnung bietet, dafür Sorge tragen, dass Organtransplantierte unabhängig vom Alter mit einem der derzeit zugelassenen mRNA-Impfstoffen versorgt werden können.

Für eine Antwort wären wir Ihnen dankbar.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Fricke
Vorstandsvorsitzender

Claudia Krogul
Vorstandsvorsitzender  BDO Landesverband NRW

Dr. med. Marie-Theres Terlunen-Helmer
stellv. Vorsitzende  BDO Landesverband NRW

Dieser Brief ging an alle zuständigen Ministerien der Bundesländer!