Finanzierung der Freistellung von Transplantationsbeauftragten und konkrete Freistellungsreglung in Bezug auf die Anzahl der Intensivbetten, kostendeckende Finanzierung der Organentnahmen und die Möglichkeit Dankesbriefe von Empfänger durch die DSO an Spenderangehörige weiterzuleiten
Die 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich am 21. Juni 2018 u.a. in drei Tagesordnungspunkten mit dem Themen Organspende und Transplantationsgesetz (TPG) befasst. Die folgenden Beschlüsse wurden dazu gefasst:
TOP: 10.15 Steigerung der Organspende in Deutschland
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben einstimmig beschlossen:
1. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder unterstreichen die Bedeutung der Organspende für die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, die auf der Warteliste für ein lebensnotwendiges Spenderorgan stehen. Sie beobachten mit großer Sorge den deutschlandweiten starken Rückgang der Organspenden. Sie nehmen zugleich wahr, dass nicht nur die Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende gesteigert werden muss, sondern auch die Bereitschaft der Krankenhäuser, die vorhandenen Potenziale für Organspenden intensiv auszuschöpfen.
2. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder werden sich intensiv dafür einsetzen, die Zahl der Organspender zu steigern. Sie appellieren zugleich eindringlich an die Ärzteschaft und die Krankenhausträger, in jedem in Betracht kommenden Einzelfall – unter strikter Wahrung des Patientenwillens – zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Organspende gegeben sind.
3. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Aufwendungen der Entnahmekrankenhäuser für alle mit einer Organentnahme im Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten vollständig durch die Kostenträger finanziert werden.
4. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer kostendeckenden Vergütung für die Bestellung und Freistellung der Transplantationsbeauftragten sicherzustellen. Bezugsgröße für den Umfang der Freistellung sollte die Anzahl der vorhandenen Intensivbetten sein. Bei je zehn zu betreuenden Intensivbehandlungsbetten sollte eine Freistellung in Höhe eines Stellenanteils von 0,1 bezogen auf eine Vollzeitstelle erfolgen.
5. Sie empfehlen zusätzlich unter Einbeziehung der Koordinierungsstelle die Einführung eines flächendeckenden Berichtssystems, das eine Rückschau ermöglicht, ob in den einzelnen Entnahmekrankenhäusern die Potentiale für die Realisierung von Organspenden vollumfänglich ausgeschöpft wurden.
6. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten zudem das Bundesministerium für Gesundheit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die die Akzeptanz der Organspende und die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung erhöhen. Eine Maßnahme könnte eine konzertierte Öffentlichkeitsaktion zur weiteren Aufklärung der Bevölkerung sein.
TOP: 10.16 Transplantationsgesetz – Anonymität zwischen Spender und Empfänger
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben einstimmig beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz – TPG) dahingehend zu ergänzen, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen anonymisierten Austausch von Dankesbriefen über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) erfüllt sind.
TOP: 10.26 Organspende
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben einstimmig beschlossen:
Die Bereitschaft der Menschen in unserem Land, im Todesfall Organe zu spenden, um schwerkranken Menschen zu helfen, ist sehr groß. Andererseits geht die Zahl der Organspenden seit Jahren in einem Ausmaß zurück, das angesichts dieser Bereitschaft nicht weiter verantwortbar ist.
Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren Deutschlands halten vor diesem Hintergrund gesellschaftliche und parlamentarische Debatten darüber für erforderlich, ob nicht eine bewusste, verpflichtende Entscheidung jedes Einzelnen für oder gegen eine Organspende im Todesfall bzw. eine Widerspruchslösung der richtige Weg wäre, der in Deutschland eingeschlagen werden sollte.
Nun ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gefordert konkrete Schritte einzuleiten. In einem ersten Gespräch, an dem u.a. auch Peter Fricke, Vorstandsvorsitzender des BDO, teilnahm, hat der Minister signalisiert, dass er bis Januar 2019 gesetzliche Regelungen schaffen und in Kraft setzen will.
Die Aktivitäten von BDO und Bundesarbeitsgemeinschaft Transplantation und Organspende (BAG TxO), der auch der BDO angehört, zeigen Wirkung.