Alles Wissenswerte rund um die Einführung des Organspenderegisters

Start des Registers:

Ab dem 18. März 2024 ist es für Bürger:innen möglich, ihre Erklärung zur Organspende online auf der Webseite www.organspende-register.de zu hinterlegen. Für die Authentifizierung wird die elektronische Identitätsfunktion, bekannt als eID, des Personalausweises benötigt.

Start des Abrufportals für Krankenhäuser:

In einem zweiten Schritt werden die Entnahmekrankenhäuser bis spätestens 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen.

Authentifizierung mit der GesundheitsID:

Im Zeitraum vom 1.7.24 bis 30.09.24 wird das Portal um eine weitere Authentifizierungsoption mittels GesundheitsID ergänzt. Dies ermöglicht es Versicherten, direkt aus ihrer Krankenkassen-App heraus eine Erklärung im Organspende-Register abzugeben.

Abruffähigkeit der Gewebespendeeinrichtungen:

Ab dem 1. Januar 2025, mit der Integration der Gewebeeinrichtungen, wird der Betrieb des Registers nicht nur fortgesetzt, sondern auch um wichtige Funktionen erweitert

WICHTIG:

Ihre Erklärung zur Organ- und/oder Gewebespende ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie können Ihre Erklärung im Organspenderegister, im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder auf andere Weise dokumentieren.

Unter folgendem Link finden Sie eine Ausführliche Erklärung rund um das Register von der BZgA. Auch ein ausführliches Erklärvideo wie man sich in das Register einträgt ist zu finden.

https://www.organspende-info.de/organspende-register/

 

HIER geht außerdem zur Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit