Stellungnahme des Runden Tisch Organspende

BDO Geschäftsstelle

Der Runde Tisch Organspende Niedersachsen begrüßt, dass in Niedersachsen die im § 9b aufgeführten den Ländern überlassenen Regelungen zur Qualifikation, organisationsrechtlichen Stellung und zur Freistellung der Transplantationsbeauftragten von ihrer sonstigen Tätigkeit im Entnahmekrankenhaus gesetzlich geregelt werden soll.