Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben. Es wird künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben:

Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungs- bzw. Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungsbetten.
Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Bei mehreren Transplantationsbeauftragten soll die Freistellung anteilig erfolgen. Der Aufwand wird vollständig refinanziert. Die korrekte Mittelverwendung muss durch die Entnahmekrankenhäuser nachgewiesen werden.

Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird deutlich gestärkt Transplantationsbeauftragte müssen auf den Intensivstationen künftig regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Sie erhalten durch das Gesetz uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen. Darüber hinaus sollen sie uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten zur Auswertung des Spenderpotenzials nehmen können. Sie können für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freigestellt werden. Die Kosten dafür trägt die Klinik.

Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser
Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet. Es soll eine Grundpauschale für die Leistungen gezahlt werden, die das Entnahmekrankenhaus vor der Spendermeldung erbringt. Auch die Leistungen im Zusammenhang mit der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls werden vergütet. Darüber hinaus soll es weitere Pauschalen für die intensivmedizinischen Versorgung und der Leistungen bei der Organentnahme geben. Diese werden durch die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, DKG und BÄK) festgelegt. Zusätzlich gibt es noch einen Ausgleichszuschlag für die notwendige Infrastruktur.

Kleinere Entnahmekliniken werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt
Flächendeckend wird ein neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser soll gewährleisten, dass qualifizierte Ärzte vor allem kleinere Entnahmekrankenhäusern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls jederzeit auch regional zur Verfügung stehen.

Klare und nachvollziehbare Abläufe und Zuständigkeiten
Künftig müssen die Kliniken verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten. Damit sollen die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess der Organspende festgelegt werden.

Potenzielle Organspender besser erkennen und melden
Es wird ein flächendeckendes Berichtssystem zur Qualitätssicherung bei der Spendererkennung und Spendermeldung eingeführt.

1 Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums vom 31. 8. 2018

Kliniken werden verpflichtet, anonymisierte Daten an die Koordinierungsstelle zu übermitteln, die eine Analyse aller Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung ermöglicht. Dabei sollen insbesondere auch die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, bewertet werden. Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet, die Ergebnisse den jeweiligen Entnahmekrankenhäuser und den zuständigen Landesbehörden zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden.

DSO als Koordinierungsstelle soll Kliniken unterstützen und beraten
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation soll die Transplantationsbeauftragten bei der Auswertung der Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung und bei der Verbesserung krankenhausinterner Abläufe im Organspendeprozess beraten.

Bessere Betreuung für Angehörige
Insbesondere der Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben wird verbindlich geregelt.

Ambitionierter Zeitplan für Beratungen und Inkrafttreten des GZSO
In der Eröffnungssitzung der diesjährigen Tagung der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) am 8. November 2018 stellte Frau Susanne Wald, Leiterin der Abteilung 3 für Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin im Bundesministerium der Gesundheit (BMG),den sehr ambitionierten Zeitplan für die Beratung, Verabschiedung und das Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Zusammenarbeit und Strukturen in der Organspende (GZSO) vor:

  1. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes der Bundesregierung befassen. Der Entwurf der Tagesordnung erscheint am Dienstag, den 27. November 2018. Die endgültige Tagesordnung liegt am Dienstag, den 4. Dezember 2018 vor. Die Sitzung wird ab 9:30 Uhr live auf der Startseite unter www.bundesrat.de übertragen.
  2. Der Deutsche Bundestag wir sich in seiner ersten Sitzungswoche im Januar 2019 (14. – 18. Januar) voraussichtlich am 17./18. In erster Lesung mit dem Text der Regierungsinitiative befassen. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf an den Gesundheitsausschuss des Bundestages überwiesen wird. Dort wird es voraussichtlich eine schriftliche und eine mündliche Anhörung geben, bevor der Bundestag in zweiter Lesung den Gesetzestext mit eventuellen Änderungsanträgen des Gesundheitsausschusses und aus den Fraktionen dann in der dritten Lesung verabschiedet.
  3. Das Bundesgesundheitsministerium möchte das Gesetz zum 1. April 2019 in Kraft setzen.
    Frau Wald machte in ihrer Ansprache überzeugend deutlich, dass im Ministerium die kritische Situation der Organspende erkannt wurde und der politische Wille vorhanden ist, das Problem grundlegend und nachhaltig zu beheben.

Widerspruchregelung im Dezember im Bundestag
Ein Antrag zur Einführung einer Widerspruchsregelung soll noch vor Weihnachten 2018 in den Bundestag eingebracht werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Dr. Karl Lauterbach (SPD) werden dann einen gemeinsamen Antrag vorlegen. Derzeit wird noch daran gearbeitet. Außerdem wird fraktionsübergreifend an einem anderen Antrag gearbeitet, der die Einführung der Widerspruchsregelung ablehnt. Ob sich die daran beteiligten Abgeordneten auf eine andere gesetzliche Regelung einigen, wie z.B. die Einführung einer Art Erklärungspflicht in Bezug auf Organspende, ist derzeit noch nicht abzusehen. Auf jeden Fall ist mit spannenden Diskussionen im Bundestag und darüber hinaus zu rechnen.