COVID-19-Präexpositionsprophylaxe: Vulnerable
Personengruppen aktiv schützen!
Pressemitteilung
Berlin, 11. April 2022 – Patient*innen mit Blut- und Krebserkrankungen sowie
immunsupprimierte Patient*innen haben weiterhin ein erhöhtes Risiko, an
einem schweren Verlauf von COVID-19 zu erkranken und zu versterben. Zur
Vermeidung eines schweren Verlaufs von COVID-19-Infektionen bei
Patient*innen mit einer eingeschränkten Immunantwort auf COVID-19-
Schutzimpfungen stehen nun im Rahmen einer COVID-19-Präexpositions-
prophylaxe neue Arzneimittel zur Verfügung. Die Kommission „Nutzen-
bewertung von Arzneimitteln“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaft-
lichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat in Kooperation mit dem
Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krank-
heiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB), der Fachgruppe Intensiv-
medizin, Infektiologie und Notfallmedizin (COVRIIN) und weiteren Fach-
gesellschaften eine aktuelle Stellungnahme zum Thema erarbeitet.
Geringes Impfansprechen bei vulnerablen Patient*innen
Die zugelassenen COVID-19-Schutzimpfungen verhindern die Infektion zwar nicht,
können das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 aber um 70 bis 95
Prozent reduzieren. COVID-19-Auffrischimpfungen (Booster) sind in der Lage, die
Immunantwort der geimpften Personen zu verbessern und werden daher in der
Bundesrepublik Deutschland empfohlen. Allerdings haben immunsupprimierte
Patient*innen ein erhöhtes Risiko, nicht oder nicht ausreichend sowohl auf die
COVID-19-Schutzimpfungen als auch auf die COVID-19-Auffrischimpfungen
anzusprechen. Dabei sind vor allem Patient*innen nach Organtransplantation,
Patient*innen nach Stammzelltransplantation ohne vollständige immunologische
Rekonstitution sowie Patient*innen mit hämatologischen Neoplasien, Autoimmun-
erkrankungen und aktiven soliden – insbesondere metastasierten – Tumor-
erkrankungen betroffen. Diese Patient*innen gehören auch zu den vulnerablen
Populationen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-
19-Infektion.
Medikamentöse prophylaktische Maßnahmen für vulnerable Personengruppen
Angesichts der aktuell immer noch hohen Infektionszahlen und der Persistenz von
SARS-CoV-2 (Endemie) stehen medikamentöse prophylaktische Maßnahmen für
besonders vulnerable Personengruppen im Fokus. In der Bundesrepublik Deutsch-
land ist nun die Antikörperkombination Tixagevimab/Cilgavimab (AZD7442,
Evusheld®) zur COVID-19-Präexpositionsprophylaxe verfügbar. Die Kommission
„Nutzenbewertung von Arzneimitteln“ der AWMF sowie die unterzeichnenden
Fachgesellschaften, Fachgruppen und Arbeitskreise empfehlen daher den Einsatz
von Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) bei Patient*innen mit eingeschränkter
Immunantwort auf aktive, entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) des RKI durchgeführte COVID-19-Schutzimpfungen sowie
COVID-19-Auffrischimpfungen. „Die vorbeugende Gabe rekombinanter, neutrali-
sierender, monoklonaler Antikörper gegen SARS-CoV-2 kann das Risiko für einen
schweren Verlauf bei vulnerablen Personen deutlich reduzieren“, betont Prof. Dr.
med. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO Deutsche Gesellschaft
für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und Vorsitzender der AWMF-
Kommission „Nutzenbewertung von Arzneimitteln“. Allerdings ist Tixagevimab/
Cilgavimab (Evusheld®) derzeit die einzige gegen den vorherrschenden Omikron-
Variante-Subtyp BA.2 ausreichend wirksame Antikörperkombination. Für die
Anwendung anderer mittlerweile verfügbarer antiviraler Arzneimittel zwecks
Prophylaxe fehlt derzeit jegliche Datengrundlage.
Prophylaxe ist kein Ersatz für Schutzmaßnahmen
Dabei ist die Präexpositionsprophylaxe kein Ersatz für die aktive COVID-19-
Schutzimpfung und soll nicht zu nachlassender Achtsamkeit in Bezug auf die
weiteren Schutzmaßnahmen bei vulnerablen Patient*innen und ihr Umfeld führen.
Vielmehr bietet sie die Möglichkeit eines zusätzlichen Schutzes. „Daher raten wir
den betroffenen Personen dringend dazu, nicht-pharmakologische Schutzmaß-
nahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Masken, Händedesinfektion und
Abstandhalten weiter zu beachten“, so Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident
der AWMF.
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