Aktuelles zur Auffrischimpfung

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 2.August 2021

Erste Studienergebnisse weisen darauf hin, dass es bei bestimmten Personengruppen vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann. Dies gilt insbesondere für die Gruppe relevant immungeschwächter Patientinnen und Patienten sowie für Höchstbetagte und Pflegebedürftige.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit:
Es wird ab September 2021 im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten. Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen. Bisherige Studiendaten zeigen, dass insbesondere diese Gruppen von einer Auffrischimpfung profitieren.
Die Auffrischimpfungen erfolgen mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe; dabei ist es unerheblich, mit welchem Impfstoff die Personen vorher geimpft worden sind.
Die Impfungen können sowohl im Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch mit (mobilen) Teams der Impfstellen erfolgen.
Darüber hinaus wird ab September ebenfalls im Sinne gesundheitlicher Vorsorge allen bereits vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna angeboten. Dies kann in den Impfzentren der Länder oder durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen.
Der Impfstoff wird auch bei einer Auffrischungsimpfung im Rahmen der bestehenden Zulassung angewendet.
Das BMG wird den Ländern Hinweise zur rechtlichen Einordnung von Auffrischimpfungen übermitteln.

https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=219&jahr=2021

Covid-19-Impfungen von Kindern und Jugendlichen

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 2.August 2021

Für die COVID-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren sind bisher die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna durch die Europäische Kommission zugelassen. Es stehen ausreichend Impfdosen beider Hersteller zur Verfügung, um allen der ca. 4,5 Millionen zwölf- bis 17-jährigen Personen in Deutschland diese Impfung unmittelbar anbieten zu können.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bezüglich des Impfstoffs von BioN-Tech/Pfizer die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung annehmen lassen, sowie für Kinder und Jugendliche, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung (z. B. Patienten unter immunsuppressiver Therapie) besteht. Jugendliche, die arbeitsbedingt ein erhöhtes Expositionsrisiko oder einen engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben, sollen nach Empfehlung der STIKO auch geimpft werden.

Derzeit berät die STIKO die Impfung von Kindern und Jugendlichen mit dem mittlerweile ebenfalls zugelassenen Impfstoff von Moderna. Auch wenn die STIKO neben dieser ausdrücklichen Empfehlung zur Impfung von bestimmten Gruppen von Kindern und Jugendlichen bisher keine allgemeine Empfehlung zur Impfung von zwölf- bis 17-Jährigen gibt, weist sie doch ausdrücklich darauf hin, dass „nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. des oder der Sorgeberechtigten eine Impfung möglich“ ist.
In diesem Sinne hat die GMK bereits am 06.05.2021 beschlossen, allen Kindern und Jugendlichen bis Ende August 2021 ein entsprechendes Impfangebot machen zu wollen. Dieses Impfangebot ist von Sorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen gut angenommen worden. Stand 01.08.2021 sind bundesweit bereits 20,5 % der 12- bis 17-Jährigen geimpft worden. 9,9 % dieser Altersgruppe sind bereits voll geimpft.

Vor diesem Hintergrund fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgenden Beschluss:

1. Es werden nunmehr alle Länder Impfungen für Zwölf- bis 17-Jährige auch in Impfzentren oder auch mit anderen niedrigschwelligen Angeboten anbieten. Dabei ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich, sowie eine ggf. notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten einzuholen. Zudem können die Kinder und Jugendlichen auch durch die niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärzte und auch im Rahmen der Impfung von Angehörigen der Beschäftigten durch Betriebsärzte geimpft werden.

2. Für die Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Universitäten und Berufsschulen machen die Länder strukturierte, niedrigschwellige Angebote oder solche in Kooperation mit den Impfzentren. Darüber hinaus können Kindern niedrigschwellige Angebote gemacht werden. Dies kann zu einem sichereren Start in den Lehr- und Lernbetrieb nach den Sommerferien beitragen. Die Angebote sind so auszugestalten, dass die Freiwilligkeit der Annahme dieses Impfangebotes nicht in Frage gestellt wird.

https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=218&jahr=2021

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