Stellungnahme zur Umsetzung der Mindestmenge in der Leber- und Nierentransplantation

vom 7.1.2019

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im November 2017 eine Neufassung der Mindestmengenregelung (Mn-R) für planbare stationäre Leistungen, bei denen davon ausgegangen wird, dass die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig sei beschlossen. Danach dürfen nur noch die Kliniken bestimmte Leistungen erbringen, die eine festgelegte Fallzahl einer bestimmten Therapieform
gewährleisten können.

Von Seiten des G-BA wird damit unterstellt, dass größere Fallzahlen eine bessere Ergebnisqualität nach sich ziehen. In der Pressemitteilung des G-BA wird diese Forderung eingeschränkt, aber eine Studienlage gefordert, die auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität hinweist.

Die Patientenverbände lehnen die Mindestmengenregelung für Leber- und Nierentransplantationen in der vorliegenden Form ab. Die Mindestmengen sind u.E. eher willkürlich an finanziellen, nicht an den Patientenbedürfnissen ausgerichtet.

Die gesamte Stellungnahme steht zum Download bereit!