Selbsthilfeverbände gründen Interessenvertretung für
Transplantationsbetroffene
Der Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO), der Bundesverband Niere e.V. (BN) und Lebertransplantierte Deutschland e.V. haben am 30.01.2017 die Bundesarbeitsgemeinschaft Transplantation und Organspende (BAG TxO) gegründet. Diese drei Organisationen von Organtransplantierten, Wartelistenpatienten und ihrer Angehörigen, engagieren sich künftig gemeinsam für die Belange der Transplantationsbetroffenen und für die Organspende. Insbesondere wird sich die BAG TxO für eine flächendeckende Realisierung von Organspenden in den Krankenhäusern einsetzen.
Der Bundesverband der Organtransplantierten, der Bundesverband Niere und Lebertransplantierte Deutschland haben zusammen mehr als 20.000 Mitglieder und möchten in deren Sinne die Interessen der Transplantationsbetroffenen gemeinsam wahrnehmen und schützen. Vorrangiges Ziel der BAG TxO ist es, die öffentliche Wahrnehmung auf die Interessenvertretung der Transplantationsbetroffenen und deren Angehörigen zu steigern. In der BAG TxO sollen gemeinsame Anliegen vorangebracht werden sowie ausgewählte Themen in den Fokus der Fachöffentlichkeit, der Kostenträger und der Politik gerückt werden.
Das große Anliegen der BAG TxO ist es, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für Organspende und Organtransplantation zu erreichen sowie die Positionen und Anliegen der Transplantationsbetroffenen mit gemeinsamen Presseinformationen bekannt zu machen.
„Mit der BAG TxO möchten wir unsere Kräfte und Kompetenzen bündeln und uns für die Anliegen der Transplantationsbetroffenen gemeinsam einsetzen” so Jutta Riemer (Lebertransplantierte Deutschland e.V.), Stefan Mroncz (Bundesverband Niere e.V.) und Burkhard Tapp (Bundesverband der Organtransplantierten e.V.) der BAG TxO.
Alle drei Vertreter der Patientenverbände sind selbst organtransplantiert und haben langjährige Erfahrung und eine fundierte Expertise in der Verbands- und Gremienarbeit der organisierten Selbsthilfe.
Aktuell wichtigstes Thema ist die, auf Länderebene, immer noch in Teilen fehlende Umsetzung des, bereits im Jahr 2012, novellierten Transplantationsgesetzes. Die BAG TxO fordert daher alle Bundesländer auf, die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Konkretisierung der Freistellungsregelungen sowie die Beschäftigungsbedingungen der Transplantationsbeauftragten, im jeweiligen Landesgesetz umgehend zu regeln.
Zudem sollen sie die Verwendung der zweckgebundenen Zuwendungen für die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten einfordern und so die notwendige Transparenz gewährleisten.
Die BAG TxO könnte sich alternativ auch eine bundesweit einheitliche Regelung für Transplantationsbeauftragte vorstellen und dafür gerne und ausnahmsweise auf die föderalen Strukturen verzichten.
Über Rückfragen bzw. eine Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.
Bockenem, Mainz, Witten, den 30. 01. 2017