Frühzeitige Berücksichtigung der engen Familienangehörigen von Organtransplantierten bei der Priorisierung im Rahmen der COVID-19-Impfkampagne

Brief vom BDO an BMG, Minister Spahn und die Ständige Impfkommission (StIKo)

Sehr geehrte Damen und Herrn,
aufgrund verschiedener Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis wenden wir uns noch einmal an Sie mit der Bitte die im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen von Organtransplantierten frühzeitig bei der COVID-19-Impfkampagne zu berücksichtigen.
Da bisher keine Erfahrungen mit mRNA-Impfstoffen bei Immunsupprimierten in den bisherigen Studien vorliegen, herrscht große Unsicherheit bei den Betroffenen einerseits wegen möglicher Nebenwirkungen und andererseits, dass eine Impfung aufgrund der Immunsuppression keinen ausreichenden Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 bietet.
Eine Impfung mit Vektorimpfstoffen – wie z.B. den von AstraZeneca – stellt aufgrund des Lebendimpfstoffes keine Alternative dar.
In unserem Schreiben vom 24. November 2020 an das BMG und den G-BA hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass die alltägliche Versorgung (z.B. der Einkauf von Lebensmittel und Getränken) der Organtransplantierten und WartepatientInnen durch die im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen erfolgt, die dadurch nicht die Möglichkeit haben sich völlig aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen. Somit sind die Angehörigen einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt.
Wir bitten Sie unsere Hinweise bei der Verordnung zur Nationalen Impfstrategie zu berücksichtigen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünsche für die Weihnachtsfeiertage

Peter Fricke Vorstandsvorsitzender
Burkhard Tapp – Presse und Öffentlichkeitsarbeit