Warum die Krankenhäuser bei der Verbesserung der Organspende eine entscheidende Rolle spielen – Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, setzte beim 22. DSO-Jahreskongress wichtige gesundheitspolitische Akzente.
Die Diskussion über die Einführung einer Widerspruchsregelung bestimmt seit Jahren die politische Debatte zur Organspende in Deutschland. Doch selbst wenn eine solche Regelung eingeführt würde, wäre damit noch nicht sichergestellt, dass künftig deutlich mehr Organe transplantiert werden können. Denn eine erfolgreiche Organspende hängt von weit mehr ab als von der grundsätzlichen Bereitschaft eines Menschen, nach seinem Tod Organe zu spenden. Genau darauf machte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), in seiner Keynote aufmerksam. Sein Vortrag verdeutlichte, dass neben möglichen gesetzlichen Veränderungen vor allem die strukturellen Voraussetzungen in den Krankenhäusern verbessert werden müssen.
Deutschland verfügt über eine hoch entwickelte Transplantationsmedizin. Dennoch standen Ende 2025 mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Gleichzeitig wurden im gesamten Jahr lediglich 985 postmortale Organspender registriert. Für Gaß steht außer Frage, dass mehr Spenderorgane benötigt werden. Allerdings warnte er davor, die Ursachen des Organmangels ausschließlich in der Spendenbereitschaft der Bevölkerung zu suchen. Denn ob eine Organspende tatsächlich realisiert werden kann, entscheidet sich letztlich im Krankenhaus. Dort müssen mögliche Organspender rechtzeitig erkannt, medizinische Voraussetzungen geklärt, Gespräche mit Angehörigen geführt und komplexe Abläufe koordiniert werden. All dies geschieht unter den tatsächlichen Bedingungen des Krankenhausalltags. Und dieser ist vielerorts von Personalmangel, hoher Arbeitsbelastung, wirtschaftlichem Druck und zunehmender Bürokratie geprägt. Eine Organspende lässt sich nicht einfach zusätzlich zum regulären Stationsbetrieb organisieren. Sie erfordert häufig über viele Stunden hinweg intensive medizinische Betreuung, umfangreiche Untersuchungen und die enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen. Gaß machte deshalb deutlich, dass es nicht ausreicht, an das Engagement der Beschäftigten zu appellieren. Vielmehr müssen die Krankenhäuser auch in die Lage versetzt werden, die notwendigen Aufgaben zuverlässig zu erfüllen.
Besondere Aufmerksamkeit widmete Gaß den Transplantationsbeauftragten. Sie übernehmen in den Krankenhäusern eine zentrale Aufgabe. Sie unterstützen die Erkennung möglicher Organspender, begleiten organisatorische Abläufe und tragen dazu bei, dass das Thema Organspende im Klinikalltag angemessen berücksichtigt wird. In den vergangenen Jahren wurden ihre Rechte und Aufgaben gesetzlich gestärkt. Auch ihre Freistellung und die Finanzierung der Organspende wurden verbessert. Doch Gaß stellte die entscheidende Frage, ob diese Regelungen in der Praxis tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten. Denn eine gesetzlich vorgesehene Freistellung bedeutet noch nicht, dass die notwendige Zeit im Krankenhausalltag tatsächlich zur Verfügung steht. Wenn Kolleg bereits an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, entsteht ein schwieriges Spannungsfeld. Auch eine Intensivstation, die ihren regulären Versorgungsauftrag personell nur mit großer Mühe erfüllen kann, ist kaum in der Lage, zusätzliche komplexe Aufgaben ohne entsprechende Unterstützung zu übernehmen. Hier sieht Gaß eine gemeinsame Verantwortung von Krankenhausleitungen, Krankenhausträgern, Selbstverwaltung und Politik. Die Organspende dürfe nicht allein vom außergewöhnlichen persönlichen Engagement einzelner Beschäftigter abhängig sein. Dieses Engagement müsse durch verlässliche personelle, finanzielle und organisatorische Strukturen abgesichert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen betraf die Krankenhausreform. Die deutsche Krankenhauslandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Standorte werden überprüft, medizinische Leistungen neu verteilt und Versorgungsstrukturen verändert. Gaß machte deutlich, dass diese Veränderungen auch erhebliche Auswirkungen auf die Organspende haben können. Denn die Erkennung und Betreuung möglicher Organspender ist auf funktionierende intensivmedizinische Strukturen angewiesen. Wenn Krankenhausstandorte verändert, intensivmedizinische Kapazitäten konzentriert oder regionale Versorgungswege verlängert werden, kann dies die Möglichkeiten einer Organspende beeinflussen. Dabei sprach sich Gaß nicht grundsätzlich gegen strukturelle Veränderungen aus. Entscheidend sei jedoch, dass die besonderen Anforderungen der Organspende bei der Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ausdrücklich berücksichtigt werden. Eine Krankenhausreform dürfe deshalb nicht ausschließlich daran gemessen werden, wie effizient medizinische Leistungen konzentriert werden. Sie müsse auch sicherstellen, dass besondere Versorgungsaufgaben wie die Organspende weiterhin zuverlässig erfüllt werden können. Dafür seien regionale Kooperationen, klare Verantwortlichkeiten und tragfähige Netzwerke zwischen Krankenhäusern, DSO und Transplantationszentren erforderlich. Gerade für Menschen auf den Wartelisten ist dies eine wichtige Botschaft. Denn auch eine vorhandene Spendenbereitschaft kann nur dann zu einer Transplantation führen, wenn die medizinischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind.
Auch zur aktuellen Diskussion über die Widerspruchsregelung nahm Gaß Stellung. Dabei vermied er bewusst eine einfache Gegenüberstellung von Befürwortern und Gegnern. Auf der einen Seite stehen schwer kranke Menschen, deren Leben von einer Organtransplantation abhängen kann. Auf der anderen Seite steht das grundlegende Recht jedes Menschen, selbst über seinen Körper und eine mögliche Organspende zu entscheiden. Beide Anliegen verdienen nach seiner Auffassung Respekt. Befürworter der Widerspruchsregelung verbinden damit die Hoffnung, mehr Organspenden zu ermöglichen und Angehörige in schwierigen Entscheidungssituationen zu entlasten. Kritiker befürchten hingegen mögliche Auswirkungen auf das Vertrauen in die Medizin und auf die persönliche Entscheidungsfreiheit. Gaß plädierte dafür, diese unterschiedlichen Perspektiven ernst zu nehmen und die politischen Handlungsoptionen ergebnisoffen zu prüfen. Gleichzeitig machte er deutlich, dass die bestehenden Probleme nicht auf eine politische Entscheidung warten können.
Unabhängig davon, welche gesetzliche Regelung künftig gelten wird, müssen die Aufklärung verbessert, persönliche Entscheidungen erleichtert, Angehörige unterstützt und die Voraussetzungen in den Krankenhäusern gestärkt werden. Denn selbst eine gesetzliche Neuregelung kann weder ausreichend qualifiziertes Personal schaffen noch organisatorische Schwierigkeiten automatisch beseitigen.
Der Vortrag setzte damit einen wichtigen Akzent: Die Widerspruchsregelung kann ein Baustein zur Verbesserung der Organspende sein. Sie darf jedoch nicht als Ersatz für notwendige strukturelle Veränderungen verstanden werden.
Besonders eindringlich waren die Ausführungen von Gaß zur Bedeutung des Vertrauens. Eine mögliche Organspende stellt Angehörige häufig in einer Situation vor schwierige Fragen, in der sie gerade erst mit dem unerwarteten Tod eines geliebten Menschen konfrontiert wurden. Sie müssen darauf vertrauen können, dass bis zuletzt alles medizinisch Gebotene für den Patient:innen getan wurde, dass die Feststellung des Todes nach eindeutigen und verlässlichen Regeln erfolgt und dass der Wille der verstorbenen Person respektiert wird. Dieses Vertrauen entsteht nicht allein durch gesetzliche Vorschriften oder öffentliche Kampagnen. Es entsteht vor allem durch ehrliche Kommunikation, fachliche Kompetenz, Zeit und einen respektvollen Umgang mit den Betroffenen. Deshalb müssen diejenigen, die solche Gespräche führen, entsprechend qualifiziert sein und die notwendige Unterstützung erhalten.
Gaß würdigte in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch die Arbeit der Angehörigenbegleitung und der ehrenamtlich Engagierten. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Aufklärung, beantworten Fragen, bauen Vorurteile ab und machen das Thema Organspende durch persönliche Erfahrungen greifbarer. Gerade für Patientenverbände wie den Bundesverband der Organtransplantierten ist dies eine Bestätigung der Bedeutung ihrer Arbeit.
Zum Abschluss seiner Keynote benannte Gaß drei zentrale Handlungsfelder, für die sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft einsetzen wolle. An erster Stelle steht die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Transplantationsbeauftragte. Sie benötigen ausreichend Zeit, organisatorische Unterstützung und den Rückhalt ihrer Krankenhausleitungen. Zweitens muss die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, DSO und Transplantationszentren weiterentwickelt werden. Besonders im Zuge der Krankenhausreform gewinnen regionale Kooperationen und verlässliche Netzwerke an Bedeutung. Drittens muss die Organspende dauerhaft als besondere gesellschaftliche Aufgabe in der Krankenhauspolitik verankert werden. Dazu gehören eine angemessene Finanzierung, die Personalentwicklung, Qualitätssicherung und geeignete Versorgungsstrukturen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bekannte sich ausdrücklich zu ihrer Mitverantwortung für diese Aufgaben. Damit blieb es in dem Vortrag nicht bei allgemeinen Forderungen an die Politik. Vielmehr machte Gaß deutlich, dass auch die Krankenhäuser und ihre Interessenvertretung selbst Verantwortung für Verbesserungen übernehmen müssen.
Der Vortrag von Dr. Gerald Gaß zeigte, dass die Verbesserung der Organspende in Deutschland eine gesamtgesellschaftliche und gesundheitspolitische Aufgabe ist. Die Diskussion über die Widerspruchsregelung bleibt wichtig. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass andere notwendige Maßnahmen in den Hintergrund geraten. Denn was nützt die Bereitschaft zur Organspende, wenn mögliche Spender im Klinikalltag nicht rechtzeitig erkannt werden oder die personellen und organisatorischen Voraussetzungen fehlen, um eine Organspende zu realisieren? Für Menschen auf den Wartelisten zählt am Ende nicht allein, welche gesetzlichen Regelungen beschlossen werden. Entscheidend ist, ob tatsächlich mehr geeignete Spenderorgane zur Verfügung stehen und lebensrettende Transplantationen ermöglicht werden können. Dafür braucht es ausreichend Personal, funktionierende intensivmedizinische Strukturen, gut unterstützte Transplantationsbeauftragte und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Ebenso wichtig sind gesellschaftliche Aufklärung, der respektvolle Umgang mit persönlichen Entscheidungen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin.
Die zentrale Botschaft des Vortrags lässt sich deshalb klar zusammenfassen: Wer mehr Organspenden ermöglichen will, muss nicht nur über neue Gesetze sprechen, sondern auch die Menschen und Strukturen stärken, die Organspende im Krankenhaus überhaupt erst möglich

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Fotograf: Markus Laubvogel
