Gemeinsamer Appell für eine bessere Zukunft der Organspende
Resolution zur Einführung der Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
Sandra Zumpfe
Die Situation der Organspende in Deutschland ist alarmierend – das ist kein Geheimnis! Trotz intensiver Aufklärungskampagnen und organisatorischer Verbesserungen bleibt der Organmangel eklatant. Tausende Menschen warten auf ein lebensrettendes Organ, und viele von ihnen verlieren den Kampf um ihr Leben. Im Jahr 2023 verstarben 667 Menschen, während sie auf der Warteliste standen.
Um diesen Missstand zu beheben, haben Prof. Dr. med. Volker Aßfalg (Klinikum rechts der Isar der TU München), Dr. med. Doris Gerbig (m&i – Fachklinik Bad Heilbrunn), Peter Kreilkamp (TransDia e.V.) und Sandra Zumpfe (Bundesverband der Organtransplantierten BDO e.V.) gemeinsam die Initiative für eine Resolution zur Einführung der Widerspruchsregelung ergriffen. Ein besonderer Dank gilt hierbei Herrn Prof. Aßfalg, der diese Initiative maßgeblich und federführend vorangetrieben hat.
Warum die Widerspruchsregelung?
- Sie würde mehr Menschenleben retten, indem die Anzahl der Organspenden nachhaltig erhöht wird.
- Sie entlastet Angehörige in schwierigen Entscheidungssituationen.
- Sie reflektiert die stabile Zustimmung von 80 % der Bevölkerung zur Organspende.
Die Resolution ruft politische Entscheidungsträger:innen dazu auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Transplantationsgesetz zu ändern. Sie wird von zahlreichen engagierten und prominenten Unterstützer:innen aus allen gesellschaftlichen Bereichen getragen.
Unser unermüdliches Engagement für die Organspende
Die Resolution zur Widerspruchsregelung ist nur eine von vielen Maßnahmen, die der BDO e.V. kontinuierlich umsetzt, um die Organspendesituation in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Unser Engagement ist beständig, auch wenn es nicht immer mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit verbunden ist. Hinter den Kulissen führen wir zahlreiche Gespräche, versenden unzählige E-Mails und richten Appelle an politische Entscheidungsträger:innen sowie die Gesellschaft.
Wir arbeiten vielleicht oft im Stillen, aber stets mit Nachdruck und Leidenschaft, weil wir davon überzeugt sind, dass jedes Engagement zählt. Unser Ziel ist klar: Wir setzen uns aktiv und unermüdlich dafür ein, die Lebenssituation von Transplantationspatient:innen zu verbessern und die Organspende in Deutschland auf ein neues Niveau zu heben.
Weiterentwicklung der Organspende: Mehr als nur ein erster Schritt
Für den BDO e.V. ist klar, dass die Einführung der Widerspruchsregelung nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltig besseren Organspende in Deutschland sein kann. Mit deren Einführen werden sich nicht auf wundersame Weise die Wartelisten plötzlich auflösen. Um wirklich spürbare Fortschritte zu erzielen, müssen weitere Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden:
- Optimierung der Strukturen und Abläufe in Kliniken: Kliniken mit hoher Kompetenz und einem ausgezeichneten Outcome bei der Spendererkennung sollten stärker fokussiert werden, um Mitnahmeeffekte zu minimieren.
- Unterstützung der Kliniken bei der Digitalisierung und Technisierung: Die flächendeckende Einführung moderner Standards wie TransplantCheck, DETECT und der Maschinenperfusion muss vorangetrieben werden.
- Verbesserung der Schnittstellen zwischen Bund und Ländern: Die Gesetzgebung der Länder sollte an die des Bundes angepasst werden, um den Kliniken größere Rechtssicherheit in ihrem Handeln zu bieten.
- Vermeidung von Meldedefiziten: Proaktive Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden können dazu beitragen, Defizite in der Spendererkennung zu reduzieren.
Grundsätzlich befürwortet der BDO auch weitere Maßnahmen, die die Transplantationszahlen erhöhen und das Leben vieler Patient:innen verbessern können.
Wir unterstützen diesen notwendigen Strukturwandel mit unserer Expertise, den Erfahrungen der Betroffenen sowie jahrzehntelanger Arbeit auf Länder- und Bundesebene. Gemeinsam mit unseren Partner:innen setzen wir uns dafür ein, die Organspende in Deutschland zu transformieren und die Zukunft der Transplantationsmedizin aktiv mitzugestalten.
Die Resolution zur Widerspruchsregelung finden Sie in den Downloads!