BDO bewertet Regierungsentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Der Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO) hat den aktuellen Regierungsentwurf zur Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende analysiert und eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Im Zentrum steht für den BDO ein klarer Grundsatz: Die Sicherheit von Spender:innen und Empfänger:innen hat oberste Priorität.

Schutz lebender Spender:innen: richtige Schritte – aber nicht ohne Risiken

Der Entwurf stärkt wichtige Schutzmechanismen für Lebendspender:innen. Besonders begrüßt werden:

  • verpflichtende psychosoziale Beratung und Evaluation,

  • Einführung einer unabhängigen Lebendspendebegleitperson,

  • erweiterte Aufklärungspflichten,

  • verbesserte Nachsorge- und Absicherungsregelungen.

Diese Maßnahmen setzen ein wichtiges Signal: Verantwortung endet nicht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.

BDO warnt vor schleichender Normalisierung der Lebendspende

Eine zentrale Kritik richtet sich gegen die geplante Abschaffung des Subsidiaritätsgrundsatzes. Dieser Grundsatz stellt sicher, dass eine Lebendspende nur dann erfolgt, wenn kein geeignetes Organ einer verstorbenen Spenderperson zur Verfügung steht.

Der BDO sieht darin ein essenzielles ethisches Schutzprinzip. Mit der Abschaffung und der möglichen Einführung neuer Vermittlungsstrukturen – etwa nicht gerichteter (anonymer) Spenden – wächst aus Sicht des Verbandes das Risiko eines gesellschaftlichen Erwartungsdrucks und einer Ausweitung der Lebendspende über den Ausnahmecharakter hinaus.

Wir fordern daher die Beibehaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes als Schutzmechanismus und eine gesonderte Regelung für präemptive Transplantationen.

Die Position des BDO bleibt eindeutig: Spenderschutz vor Versorgungsinteresse.

Nachsorge muss bundeseinheitlich, verbindlich und umfassend sein

Der Verband fordert eine klare gesetzliche Festlegung von Mindeststandards:

  • interdisziplinäre Nachsorge über mehrere Jahre,

  • verpflichtende psychosoziale Module,

  • aktive Recall-Systeme der Transplantationszentren,

  • standardisierte Dokumentation und Qualitätssicherung,

  • barrierefreie Kostenübernahme ohne Zuzahlungen,

  • verlässliche Anerkennungs- und Entschädigungswege bei Spätfolgen.

Gerade für nicht gerichtete Spenden sieht der BDO einen Bedarf an engerer, langfristiger psychosozialer Begleitung.

Transplantationsregister weiterentwickeln

Der Regierungsentwurf lässt das Transplantationsregister (TRG) unberührt – aus BDO-Sicht eine verpasste Chance. Für eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung der Lebendspende fordert der Verband:

  • Erweiterung des Registerzwecks um langfristige Ergebnisdaten (Morbidität, Lebensqualität, Teilhabe, Erwerbsfähigkeit),

  • hohe Datenqualität und Vollständigkeit (Opt-out oder einwilligungsfreie Übermittlung unter strenger Zweckbindung),

  • Integration existierender qualitätsgesicherter Register wie SOLKID-GNR,

  • klare Berichtspflichten.

Nur auf dieser Grundlage kann evidenzbasierte Aufklärung, Spenderschutz und Qualitätsentwicklung gewährleistet werden.

Fazit

Der BDO unterstützt Verbesserungen beim Schutz der Spender:innen und begrüßt stärkere psychosoziale und medizinische Anforderungen. Zugleich fordert der Verband, den Ausnahmecharakter der Lebendspende klar zu bewahren und das Transplantationssystem insgesamt sicherer und transparenter auszugestalten.

Die ganze Stellungnahme lesen Sie hier

Sandra Zumpfe, November 2025