Eröffnung der renovierten Transplantationsstation im Klinikum

Klinikum Rechts der Isar, München

Matthias Mälteni

Vor ein paar Wochen war ich als Vertreter des BDO zu der feierlichen Eröffnung der renovierten Transplantationsstation im Klinikum Rechts der Isar eingeladen. Es war eine sehr persönliche und schöne Feier, wie ich sie selten erlebt habe. Viele gute Gespräche in lockerer Atmosphäre konnten von mir geführt werden

Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Das Besondere an dieser neuen Station ist die neue Arbeitsweise in der Pflege. Die Pflegekräfte sollen sich auf einzelne Bereiche in der Transplantation spezialisieren, durch die zur Verfügung stehenden technischen Mittel entlastet werden und auf Augenhöhe mit den Ärzt:innen zusammenarbeiten.
Zuteilung und Scorering von Rescue-Organen.

Zu der ohnehin schon feierwürdigen Einweihung wurde Prof. Dr. Volker Aßfalg noch eine besondere Ehrung zuteil. Der Mediziner hat sich des Themas der Rescue-Allokation angenommen und hier wirklich großartige Ergebnisse erzielt, die auch ganz praktische positive Auswirkungen haben. Bei dieser Rettungszuweisung wird ein – aufgrund erweiterter Spenderkriterien (EDC) und erwarteter schlechter Funktion – bereits fünf Mal abgelehntes Spenderorgan durch Eurotransplant neu zugeteilt. Es handelt sich also um Organe, die keine besonders guten Voraussetzungen haben, erfolgreich transplantiert zu werden und deren Funktionsdauer für sehr eingeschränkt gehalten wird. Durch Prof. Dr. Volker Aßfalgs Forschungsergebnisse ist es jetzt möglich, eine viel bessere und vor allem passendere Zuteilung dieser Organe durchzuführen. Einen Artikel dazu wird es in einer der kommenden Ausgaben der transplantation aktuell geben.

Widerspruchslösung auf Länderebene

Dr. Hans Neft, Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, bestätigte mir, dass weiter an einem neuen Anlauf für die Widerspruchslösung auf Länderebene gearbeitet wird. Dazu hatten wir bereits in unserem Newsletter Nr. 6/23 berichtet. Auch wenn die Widerspruchslösung nicht unmittelbar dazu führen wird, dass weniger Menschen auf der Warteliste für ein Organ stehen, sind der Vorstand des BDO und ich überzeugt davon, dass die Einführung einer Widerspruchsregelung Teil eines Gesamtkonzepts im Prozess um die Organspende sein muss. Sie kann eine aktive Auseinandersetzung von jedem Einzelnen mit dem Thema fördern. Gleichzeitig ist sie für uns ein klares Signal, dass die Gesellschaft hinter der Organspende steht.

Foto: Kathrin Czoooel / Klinikum Rechts der Isar

Foto: Kathrin Czoooel / Klinikum Rechts der Isar