Ein genauer Blick lohnt sich: Was der DSO-Jahresbericht über die Organspende wirklich zeigt
Sandra Zumpfe
Am 21. April hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ihren aktuellen Jahresbericht veröffentlicht. Für viele Menschen klingt ein Jahresbericht zunächst nach Zahlen, Tabellen und Fachsprache. Doch wer sich mit der Organspende in Deutschland beschäftigt, sollte diesen Bericht genauer lesen. Denn er zeigt nicht nur, wie viele Organe gespendet und transplantiert wurden. Er macht auch sichtbar, wo die Schwachstellen im System liegen.
Gerade deshalb ist der DSO-Jahresbericht weit mehr als eine statistische Übersicht. Er ist ein wichtiges Dokument, um die aktuelle Situation der Organspende besser zu verstehen. Die Zahlen helfen dabei, die öffentliche Debatte einzuordnen – und sie zeigen, dass die Ursachen des Organmangels deutlich komplexer sind, als es in politischen Diskussionen oft erscheint.
In der öffentlichen Debatte steht seit Jahren vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Braucht Deutschland die Widerspruchsregelung? Also eine Regelung, nach der grundsätzlich jede Person nach dem Tod als Organspenderin oder Organspender infrage kommt, sofern sie zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
Diese Diskussion ist wichtig. Aber sie greift zu kurz, wenn sie als alleinige Lösung für den Organmangel dargestellt wird.
Denn der DSO-Jahresbericht zeigt deutlich: Der Organmangel ist nicht nur ein Problem fehlender Zustimmung. Er ist auch ein Strukturproblem innerhalb des Gesundheitssystems.
Der Jahresbericht zeigt: Organspende ist ein komplexer Prozess
Eine Organspende entsteht nicht allein dadurch, dass ein Mensch grundsätzlich zur Spende bereit ist. Damit es tatsächlich zu einer Organspende kommen kann, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein möglicher Organspender muss zunächst im Krankenhaus erkannt werden. Die behandelnden Ärzt:innen müssen feststellen, ob medizinisch überhaupt eine Organspende infrage kommt. Die DSO muss informiert werden. Die Angehörigen müssen begleitet und der Wille des Verstorbenen geklärt werden. Außerdem muss die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgen. Erst danach können weitere Schritte wie Organerhaltung, Vermittlung und Entnahme organisiert werden.
Das bedeutet: Zwischen der grundsätzlichen Spendebereitschaft eines Menschen und einer tatsächlich realisierten Organspende liegt ein hochkomplexer medizinischer, organisatorischer und menschlicher Prozess.
Genau an diesem Punkt wird der DSO-Jahresbericht besonders aufschlussreich.
Ein auffälliges Beispiel: Die Kategorie-C-Krankenhäuser
Besonders interessant ist die Auswertung der sogenannten Krankenhauskategorien (Seite 10 im Bericht). Die DSO unterscheidet Krankenhäuser in drei Gruppen:
Kategorie A: Universitätskliniken
Kategorie B: Krankenhäuser mit Neurochirurgie
Kategorie C: Krankenhäuser ohne Neurochirurgie
Gerade die Kategorie-C-Krankenhäuser fallen im Bericht besonders auf. Dabei handelt es sich um Krankenhäuser ohne eigene Neurochirurgie. Bundesweit gehören 948 Kliniken zu dieser Gruppe. Damit stellen sie die mit Abstand größte Gruppe der relevanten Krankenhäuser dar. Doch nur 47 Prozent dieser Kategorie-C-Krankenhäuser beteiligten sich 2025 an der Organspende beziehungsweise hatten mindestens einen organspendebezogenen Kontakt.
Anders gesagt: Mehr als jedes zweite Krankenhaus dieser Kategorie tauchte im Organspendeprozess nicht aktiv auf.
Das ist eine bemerkenswerte Zahl. Denn sie zeigt, dass vorhandenes Potenzial möglicherweise nicht ausgeschöpft wird. Auch in kleineren und mittleren Krankenhäusern können Patient:innen behandelt werden, bei denen eine Organspende grundsätzlich möglich wäre. Wenn diese Fälle aber nicht erkannt, nicht gemeldet oder nicht weiterverfolgt werden, kann daraus keine Organspende entstehen.
Warum kleinere Krankenhäuser besonders gefordert sind
Dass Kategorie-C-Krankenhäuser seltener in den Organspendeprozess eingebunden sind, hat verschiedene Gründe. Viele dieser Häuser verfügen nicht über die gleichen personellen und fachlichen Strukturen wie große Universitätskliniken oder Kliniken mit Neurochirurgie.
Organspende ist für Krankenhäuser ein sehr anspruchsvoller Prozess. Er erfordert Erfahrung, Zeit, klare Abläufe und geschultes Personal. Gerade kleinere Krankenhäuser stehen jedoch häufig unter erheblichem Druck. Intensivstationen sind belastet, Personalressourcen knapp und die Abläufe rund um Organspende kommen im klinischen Alltag nicht täglich vor.
Hinzu kommt, dass für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls besondere fachliche Voraussetzungen gelten. Wenn ein Krankenhaus keine eigene neurochirurgische oder neurologische Struktur vorhält, muss zusätzliche externe Unterstützung organisiert werden. Das ist möglich, aber es braucht funktionierende Abläufe, klare Zuständigkeiten und Sicherheit im Verfahren.
Hier zeigt sich: Organspende scheitert nicht nur daran, dass Menschen keine Entscheidung getroffen haben. Sie kann auch daran scheitern, dass ein Krankenhaus den Prozess nicht rechtzeitig einleitet oder strukturell nicht ausreichend vorbereitet ist.
Die Widerspruchsregelung allein löst dieses Problem nicht
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum die Widerspruchsregelung allein den Organmangel nicht lösen kann. Selbst wenn mehr Menschen rechtlich als potenzielle Organspender gelten würden, müssten sie im Krankenhaus trotzdem erkannt werden. Die Kliniken müssten weiterhin in der Lage sein, die notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte einzuleiten. Die DSO müsste informiert werden. Angehörige müssten begleitet werden. Und der gesamte Prozess müsste zuverlässig umgesetzt werden.
Eine gesetzliche Änderung kann also nur dann Wirkung entfalten, wenn das System dahinter funktioniert. Wenn aber ein erheblicher Teil der Krankenhäuser gar nicht oder nur selten in den Organspendeprozess eingebunden ist, bleibt ein wichtiges Potenzial ungenutzt. Genau deshalb muss die Debatte breiter geführt werden.
Organspendemangel ist auch ein Strukturproblem
Der DSO-Jahresbericht macht deutlich: Deutschland braucht nicht nur mehr dokumentierte Entscheidungen zur Organspende. Deutschland braucht auch bessere Strukturen in den Krankenhäusern.
Dazu gehören unter anderem:
- mehr Zeit und personelle Ressourcen auf Intensivstationen,
- bessere Schulungen für medizinisches Personal,
- klare Meldewege und verbindliche Abläufe,
- stärkere Unterstützung kleinerer Krankenhäuser,
- gut erreichbare neurologische und neurochirurgische Konsiliardienste,
- eine stärkere Rolle der Transplantationsbeauftragten,
- sowie eine Krankenhauskultur, in der mögliche Organspenden zuverlässig erkannt werden.
Gerade Transplantationsbeauftragte nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Sie sorgen dafür, dass Organspende im Krankenhaus nicht dem Zufall überlassen bleibt. Sie halten das Thema im Bewusstsein des Personals, begleiten Abläufe und können dazu beitragen, Unsicherheiten abzubauen.
Die Entscheidung der Menschen bleibt wichtig
All das bedeutet nicht, dass die persönliche Entscheidung zur Organspende weniger wichtig wäre. Im Gegenteil: Jeder Mensch sollte sich mit der Frage beschäftigen, ob er nach dem Tod Organe spenden möchte oder nicht. Eine dokumentierte Entscheidung entlastet Angehörige und gibt Ärzt:innen Sicherheit.
Doch die Entscheidung allein reicht nicht aus, wenn die Strukturen im Krankenhaus nicht funktionieren.
Organspende braucht beides: eine klare Entscheidung der Bürger:innen – und ein Gesundheitssystem, das mögliche Spenden erkennt und zuverlässig umsetzt.
Fazit
Die Widerspruchsregelung kann ein Baustein sein, um die Organspende in Deutschland zu stärken. Sie kann Menschen dazu bringen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, und sie kann Angehörige im Ernstfall entlasten.
Aber sie ist keine alleinige Lösung.
Der DSO-Jahresbericht zeigt deutlich: Der Organmangel ist auch eine Frage der Krankenhausstrukturen. Solange mögliche Organspender nicht überall zuverlässig erkannt, gemeldet und begleitet werden, bleibt wertvolles Potenzial ungenutzt.
Wer mehr Organspenden ermöglichen will, muss deshalb mehr tun:
- die Entscheidungsbereitschaft der Bevölkerung stärken
- die strukturellen Voraussetzungen in den Krankenhäusern verbessern
- gleichzeitig innovative medizinische Verfahren weiterentwickeln und offen diskutieren
Dazu gehören auch Ansätze wie die Organspende nach Herz-Kreislauftod oder künftig möglicherweise die Xenotransplantation. Warum wir insbesondere die Einführung der Organspende nach Herz-Kreislauftod für wichtig halten, erläutern wir ausführlich in unserer entsprechenden Forderung und Stellungnahme (hier).
Hinweis zum Beitrag:
Den vollständigen DSO-Jahresbericht finden Sie hier.
