Selbsthilfeförderung

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung auf Bundesebene.

Förderung durch die Krankenkassen/-Verbände 2024

  • GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene für 41.000 €

 

Förderung durch die Krankenkassen/-Verbände 2023

  • GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene für 54.000 €
  • GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene für 38.160 € für den bundesweiten Tag der Organspende in Düsseldorf
  • DAK für 2.600 €
  • BKK-Dachverband für 4.754,66 €

 

Förderung durch die Krankenkassen/-Verbände 2022

  • GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene für 48.700 €
  • Barmer für 5.122 €
  • Paritätischen Wohlfahrtsverband für 4.500 €.

 

Förderung durch die Krankenkassen/-Verbände 2021

  • GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene für 48.700 €
  • Barmer für 920,12 €
  • BKK-Dachverband für 19.348,51 €

Der Bundesverband der Organtransplantierten e.V. bedankt sich herzlich für die Krankenkassenförderung!

Leitsätze

Für unsere Arbeit im Bundesverband der Organtransplanierten e.V. bedarf es finanzieller Unterstützung. Diese Unterstützung erhalten wir in Form von Fördermittel zur Verfügung gestellt durch die öffentliche Hand und den Krankenkassen, aber auch durch Spenden und Sponsoring von verschiedensten Akteuren wie beispielsweise Wirtschaftsunternehmen, Pharmafirmen oder Privatpersonen.

Als Selbsthilfe können wir unsere Aufgaben aber nur dann glaubwürdig vertreten, wenn wir unsere Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber diesen Akteuren bewahren. Aus diesem Grunde haben die BAG SELBSTHILFE und das FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN im Jahr 2005 für ihre Mitgliedsverbände verbindliche Leitsätze entwickelt, die aktuell (2022) ein weiteres Mal überarbeitet wurden.

Der BDO e.V. hat sich den „Leitsätzen der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen“ angeschlossen.

Selbstauskunft

über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen.